Teilnahmebedingungen

Was muss ich beim Traders Cup beachten?

Um einen fairen und reibungslosen Ablauf des Börsenspiels sicherzustellen, gelten für den Traders Cup folgende Teilnahmebedingungen und Datenschutzrichtlinien.

1. Geltungsbereich, Zweck und Definition

Die gegenwärtigen Teilnahmebedingungen und Regeln gelten für das Börsenspiel mit dem Namen „Traders Cup“, im Folgenden nur „Börsenspiel“ genannt.

Das Börsenspiel findet in der Schweiz statt.

Gegenstand des Börsenspiels ist ein Online-Trading-Spiel, welches sich an natürliche Personen richtet, die ihren Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und älter als 18 Jahre sind.

Bei einem Börsenspiel-Konto handelt es sich um ein sogenanntes Demo-Depot, ein virtuelles Konto für die vom Veranstalter definierten Wertpapiere und Finanzinstrumente, das im ByteWorx GmbH Finanzportal eröffnet und geführt wird, um Transaktionen im Rahmen des Börsenspiels zu erfassen.

Unter „Startkapital“ wird ein virtueller Betrag von CHF 30’000 (in Worten: dreissigtausend Schweizer Franken) verstanden, der den beiden virtuellen Börsenspiel-Konten zu Beginn einer Staffel gutgeschrieben wird. Beträge auf den Börsenspiel-Konten sind lediglich als virtuelle Beträge anzusehen. Eine Auszahlung virtueller Beiträge ist nicht möglich.

Die Abkürzung „MESZ“ steht im Folgenden für „Mitteleuropäische Sommerzeit“.

Bestreben des Börsenspiels ist es, die Grundprinzipien des Handels an den Börsen breiteren Kreisen zugänglich zu machen.

Vor dem Beginn des Börsenspiels sind die Teilnehmer verpflichtet, die Allgemeinen Bedingungen des Börsenspiels aufmerksam zu lesen. Mit der Teilnahme erkennen sie die Bedingungen an.

2. Veranstalter und Sponsor

Veranstalter und Organisator des Börsenspiels ist die excellents GmbH, Obere Stadt 14, 95326 Kulmbach, Germany, im Folgenden „Veranstalter“ genannt.

Hauptsponsor des Börsenspiels ist die SSPA Swiss Structured Products Association, Rämistrasse 4, Postfach, CH-8024 Zürich

3. Datenschutz: Erhebung, Nutzung und Speicherung personenbezogener Daten

Jeder Teilnehmer nimmt unter einem Pseudonym am Börsenspiel teil. Die Registrierung erfolgt mit seinen personenbezogenen Daten. Die personenbezogenen Daten werden gemäss der derzeit gültigen Datenschutzgrundverordnung erfasst und geschützt. Durch die Registrierung und die Teilnahme am Börsenspiel erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter sowie der Betreiber der Spielplattform, ByteWorx GmbH, die hierzu erforderlichen Daten speichert. Dem Teilnehmer steht es frei, die Einwilligung zu widerrufen und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

Bei dem Besuch der Websites des Börsenspiels werden aus technisch zwingenden Gründen an den Veranstalter der Name des Internet Service Providers und eine vom ihm vergebene sogenannte IP-Adresse, die Website, von der der Teilnehmer das Börsenspiel besucht und die Websites, die der Teilnehmer beim Börsenspiel aufruft, übermittelt. Die IP-Adresse gilt als personenbezogenes Datum. Diese Adresse wird vom Veranstalter nicht gespeichert, sondern unverzüglich anonymisiert. Nach der Anonymisierung werden diese Informationen zu statistischen Zwecken ausgewertet. Eine Zuordnung der Ergebnisse dieser Auswertung zu einzelnen Besuchern ist nicht möglich.

Für eine Teilnahme am Börsenspiel muss sich der Teilnehmer registrieren. Dafür erhebt der Veranstalter sowie die ByteWorx GmbH vom Teilnehmer folgende Bestandsdaten:

  • einen Benutzernamen,
  • ein selbst gewähltes Passwort
  • Vor- und Nachname, (freiwillig; für Gewinnberechtigung notwendig)
  • Geschlecht (freiwillig)
  • Geburtsdatum, (freiwillig; für Gewinnberechtigung notwendig)
  • Kontaktadresse, (freiwillig; für Gewinnberechtigung notwendig)
  • Land, (freiwillig; für Gewinnberechtigung notwendig)
  • Telefonnummer, (freiwillig)
  • sowie seine E-Mail Adresse (Bestandsdaten).


Diese Daten benötigt der Veranstalter sowie die ByteWorx GmbH zur Ermöglichung des Zugangs und des Supports und zur Ermöglichung einzelner Dienste, beispielsweise der Teilnahme an Foren, Blogs und Chats, da keine anonymen Veröffentlichungen angeboten werden.

Im Rahmen der Registrierung willigt der Teilnehmer ein, dass der Veranstalter sowie die ByteWorx GmbH diese Bestandsdaten erhebt, speichert und zur Durchführung des Gewinnspiels nutzt.

Insbesondere sind die Teilnehmer mit der Veröffentlichung ihres Benutzernamens und Wohnortes einverstanden zum Zweck der Information über das Gewinnspiel www.traders-cup.ch. Die Veröffentlichung kann in Printmedien, Online oder in TV- oder Rundfunkübertragungen erfolgen.

Ferner ist der Teilnehmer damit einverstanden, dass alle Teilnehmer die Veröffentlichung der Depotstände und der Transaktionen während des Börsenspiels unter Verwendung des persönlichen Pseudonyms des Teilnehmers nachverfolgen können.

4. Datenschutz: Auskunfts- und Widerrufsrecht

Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten und kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen. Zur Ausübung des Widerrufs ist vom Teilnehmer eine E-Mail an info@traders-cup.ch oder ein Anschreiben an die folgende Adresse zu senden:

excellents GmbH
Obere Stadt 14
95326 Kulmbach
Germany
Stichwort: Widerruf

Im Fall eines Widerrufs ist jedoch eine weitere Teilnahme am Börsenspiel aus technischen Gründen nicht möglich.

5. Börsenspielteilnehmer, Teilnahmevoraussetzungen

Am Börsenspiel sind alle natürlichen Personen teilnahme- und gewinnberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Des Weiteren gelten die Voraussetzungen und Bedingungen der Spielregeln.

Die Anmeldung zum Börsenspiel kann ausschliesslich über die Internetseite des Börsenspiels www.traders-cup.ch erfolgen. Bei der Neuanmeldung muss der Teilnehmer einen frei wählbaren Benutzernamen und ein selbstgewähltes Passwort angeben. Damit kann er sich später in das Spiel einloggen. Wichtig: pro Teilnehmer ist nur ein Benutzername erlaubt.

Von den Gewinnen ausgeschlossen sind: Angestellte, ehemalige Angestellte und Mitglieder von leitenden Stellen des Veranstalters, der strategischen Partner des Börsenspiels, Mitarbeiter von Unternehmen, die bei der Organisation des Börsenspiels unterstützend tätig sind sowie die unmittelbaren Familienmitglieder der vorgenannten Personen. Als unmittelbare Familienmitglieder gelten Vorfahren, Geschwister, Ehepartner, Eltern des Ehepartners, Kinder und adoptierte Personen.

Der Veranstalter besitzt das Recht, die vorbenannten Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung zu überprüfen und Personen auszuschliessen.

Es gibt grundsätzlich keine Beschränkungen für die Anzahl der Teilnehmer am Börsenspiel. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, die Aufnahme neuer Teilnehmer jederzeit während des Börsenspiels auszusetzen. Der Veranstalter wird auf der Börsenspiel-Webseite www.traders-cup.ch die Teilnehmer umgehend informieren, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.

Jede Form der Mehrfach-Teilnahme ist ausgeschlossen, untersagt und führt zur Disqualifikation des Teilnehmers.

6. Anmeldung zum Börsenspiel

Personen, die an der Teilnahme am Börsenspiel interessiert sind, übermitteln ihre Anmeldung indem sie ausschliesslich das speziell hierfür auf der Webseite des Börsenspiels www.traders-cup.ch bereitgestellte Anmeldeformular vollständig ausfüllen. Die relevanten Termine und Abläufe sowie der Anmeldeschluss auf der Website und in den Teilnahmenbedingungen veröffentlicht.

Anmeldungen zum Börsenspiel, die in einer anderen als der zuvor beschriebenen Art und Weise beziehungsweise Form eingereicht werden, besitzen keinerlei Gültigkeit.
Voraussetzung für die Zulassung zur Teilnahme am Börsenspiel ist die Übermittlung eines vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars sowie die nachfolgende positive Rückbestätigung des Veranstalters über die tatsächliche Zulassung zum Börsenspiel (Bestätigungs-E-Mail).

Für den Erhalt von Gewinnen/Preisen jeder Art ist die Voraussetzung die Übermittlung eines vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllten Anmeldeformulars.

Jede Person, die unvollständige und/oder falsche Informationen in das Formular einträgt, verliert grundsätzlich das Recht auf Aushändigung von Gewinnen/Preisen jeder Art und kann zusätzlich auch vom Börsenspiel ausgeschlossen werden.

Sofern das Anmeldeformular nicht akzeptiert beziehungsweise nicht innerhalb ggfs. genannter Fristen eingereicht wird, kann der Teilnehmer am Börsenspiel nicht teilnehmen. Die Entscheidung über die Zulassung oder den Ausschluss vom Börsenspiel trifft ausschließlich der Veranstalter unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Teilnahmebedingungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Jede Person, die zum Börsenspiel zugelassen wurde, erhält vom Veranstalter eine ID (Benutzername sowie ein Passwort) für das Börsenspiel-Konto.

Der Teilnehmer hat den Benutzernamen und das Passwort mit der gebotenen Sorgfalt vor einer Offenlegung und unbefugten Nutzung durch Dritte zu schützen. Benutzername und Passwort werden dem Teilnehmer vom Veranstalter per E-Mail an die im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse bestätigt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch die unbefugte Nutzung der Daten durch Dritte entstehen, es sein denn, das Passwort wurde durch ein Verschulden des Veranstalters offenbart.

7. Börsenspiel Zeitplan

Der gültige Zeitplan der Traders Cup ist hier fortlaufend aktuell veröffentlicht und einsehbar:

Trainingslager: 16.04.2025 – 02.05.2025
Spielphase 1: 05.05.2025 – 06.06.2025
Spielphase 2: 16.06.2025- 18.07.2025

8. Aufgabe des Börsenspiels

Der Veranstalter eröffnet ein Benutzerkonto für den Teilnehmer, welches während des Spiels als Börsenspiel-Konto bei ByteWorx GmbH dient.

Nach der Zulassung zum Börsenspiel erhält der Teilnehmer zwei Depots mit einem virtuellen Startkapital in Höhe von jeweils CHF 30’000.00 (in Worten: dreissigtausend Schweizer Franken).

Das virtuelle Strukidepot, welches als Hauptspiel-Depot dient, wird zu Beginn jeder Spielrunde auf das Startkapital in Höhe von CHF 30’000.00 (in Worten: dreissigtausend Schweizer Franken) zurückgesetzt. Das virtuelle Aktiendepot läuft durchgängig, ohne dass dieses zurückgesetzt wird.

Beträge auf den Börsenspiel-Konten sind rein virtuell und geben keinen Anspruch auf Auszahlung.

Beträge auf den Börsenspiel-Konten werden nicht verzinst.

Der Teilnehmer ist nicht dazu berechtigt, das Startkapital auf ein anderes Börsenspiel-Konto zu transferieren.

Das Startkapital soll sodann vom Teilnehmer in den Kauf und Verkauf von Wertpapieren investiert werden, und zwar über das virtuelle Transaktionssystem, welches der Veranstalter zur Verfügung stellt und zu den vom virtuellen Transaktionssystem angegeben Kursen.

Die vom Veranstalter im Transaktionssystem angegebenen aktuellen Kurse gelten als Marktpreis für alle Transaktionen im Rahmen des Börsenspiels.

Aufgabe des Teilnehmers am Börsenspiel ist es, in jeder der Spielrunden die Performance Points, von Beginn bis zum Ende der jeweiligen Spielrunde, zu maximieren. Darüber hinaus soll der Teilnehmer sein Trading durch die Teilnahme an den Webinaren und das Absolvieren von Wissenstests verbessern.

Die erzielte Rendite auf das Startkapital wird als Prozentsatz und in Schweizer Franken angegeben, wobei dieser Prozentsatz nicht für den Gewinn entscheidend ist. Es zählen ausschliessich die erreichten Performance Points.

9. Spielregeln

Die Spielregeln sind für alle Teilnehmer zwingend einzuhalten und Grundlage für das Börsenspiel. Die Spielregeln sind unter www.traders-cup.ch/spielregeln veröffentlicht.

10. Informationen über den Börsenspielablauf

Der Veranstalter veröffentlicht während des gesamten Börsenspiels das Ranking der besten Spieler auf www.traders-cup.ch und über diverse Partner-Medien. Bei der Feststellung und Veröffentlichung des Spielkonto-Standes der Teilnehmer im Spiel-Ranking wird ein aktueller Kontowert ermittelt, der sowohl offene als auch geschlossene Positionen auf den Börsenspiel-Konten der entsprechenden Kategorie berücksichtigt.

11. Ermittlung der Sieger

Die Börsenspiel-Jury ermittelt den Sieger und die Preisträger auf Grundlage des ermittelten Rankings sowie das Einhalten der Spielregeln.

Des Weiteren wird geprüft, ob sich der Teilnehmer an die Teilnahmebedingungen gehalten hat. Die Jury hat weiterhin das Recht, jederzeit Teilnehmer vom Börsenspiel auszuschliessen.

Am Ende jeder Spielrunde werden alle offenen Positionen des Teilnehmers automatisch durch den Veranstalter geschlossen.

Sieger der jeweiligen Spielrunde ist der Teilnehmer, der zum Ende der Spielrunde (letzter Börsenhandelstag) nach Bewertung aller offenen Positionen durch den Veranstalter gemäss der genannten Formel die meisten Gesamt-Performance-Points, unter Berücksichtigung von 4 Nachkommastellen erzielt hat. In diese Gesamt-Performance-Points fliessen ebenfalls die Akademie-Points sowie weitere Rewards mit ein. Sofern mehrere Teilnehmer die gleichen Ergebnisse erzielt haben sollten, erhält derjenige Teilnehmer den Gewinn beziehungsweise die höhere Platzierung im Ranking, der eine grössere Anzahl an Transaktionen getätigt hat.

Das endgültige Ranking, die die Grundlage für die Preisverleihung bildet, wird auf www.traders-cup.ch und durch ausgewählte Medien veröffentlicht.

12. Regeln für die Preisverleihung

Die Sieger der Spielrunden gemäss den Teilnahmebedingungen und Spielregeln erhalten einen Preis gemäss der Preisdarstellung auf der Website www.traders-cup.ch/preise. Kein Preis ist in bar auszahlbar.

Die Preise der TOP 3 werden nach Beendigung der Spielrunde ausgegeben, und zwar:

a) nur an den Gewinner persönlich, unter Vorlage seines gültigen Personalausweises/Reisepasses
b) unter Berücksichtigung der wahrheitsgemässen und vollständigen Angaben zur Person im Anmeldeformular

Ein Gewinner, dessen vorbenannte Dokumente nicht vorliegen oder der offensichtlich falsche Angaben gemacht hat, verliert unwiderruflich sein Recht auf den Preis. In diesem Fall erhält derjenige den Preis, welcher im Ranking den nächsten Platz belegt.

In Härtefällen behält sich der Veranstalter das Recht/die Möglichkeit vor, dem Gewinner/Preisträger den Preis zu übergeben, obwohl die vorbenannten Voraussetzungen nicht erfüllt worden sind.

Der Veranstalter wird die Gewinner und Preisträger innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung der Ergebnisse per E-Mail kontaktieren. Im Falle mangelnder Rückantwort innerhalb von 4 Wochen ab Benachrichtigung verfällt für diese Gewinner der Anspruch auf den Gewinn.

Sollte ein Teilnehmer vom Börsenspiel ausgeschlossen worden sein, verliert er sein Recht auf Aushändigung des Preises.

Sofern gesetzlich vorgeschrieben und geschuldet, behält der Veranstalter vom Betrag des Geld-Preises einen eventuell fälligen Steuerbetrag ein und führt diesen ab. Im Fall von Sachpreisen trägt der Veranstalter den fälligen Steuerbetrag.

Eventuell anfallende Steuern auf Gewinne, die für Teilnehmer ausserhalb der Schweiz anfallen, sind vom Gewinner selbst zu tragen.

Sachpreise können nicht in Geldpreise umgewandelt beziehungsweise mit dem entsprechenden Wert in bar ausbezahlt werden oder umgetauscht werden. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Bei Preisen, die von Dritten gestellt werden, ist der Veranstalter nicht für die rechtzeitige und vollständige Ausgabe des Gewinns beziehungsweise für eventuelle Sach- und/oder Rechtsmängel und auch nicht für deren etwaige Zahlungsunfähigkeit verantwortlich.

Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.

Zu Gewinnen / Realgewinnen wie z.B. Trading-Budgets (Echtgeldkonten, Orderguthaben, etc.) bei Online-Brokern:

– Zum Erhalt der Gewinnsumme sind ein Verrechnungskonto und Depot beim massgeblichen Online-Broker vorzuweisen, welche bei Bedarf zu beantragen sind. Der massgebliche Online-Broker behält sich das Recht einer Ablehnung der Konto- oder Depoteröffnung vor. In diesem vom Gewinner vorzuweisenden Fall ist die Auszahlung auf ein alternatives Konto möglich. In allen anderen Fällen, wenn z. B. kein Konto beim massgeblichen Online-Broker vorhanden ist und/oder die Eröffnung durch den Teilnehmer abgelehnt wird, besteht kein Anrecht auf eine Ersatzleistung.

– Die Gewinne sind zu sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG zuzuordnen und im Rahmen der Einkommensteuererklärung einzureichen.

13. Börsenspiel-Jury

Der Veranstalter des Börsenspiels bestellt die Börsenspiel-Jury, die sich wie folgt zusammensetzt. Die Jurymitglieder sind:

Jürg Stähelin (FTI Consulting)
Timo Böhninger (finanzen.net GmbH)

Die Börsenspiel-Jury ist insbesondere für die Überwachung des ordnungsgemässen Ablaufs des Börsenspiels, die Veröffentlichung von Spieler-Rankings sowie der Gewinner-Listen, die Auslegung dieser Bedingungen und die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Börsenspiel zuständig.

Im Falle der Verletzung einer Bestimmung dieser Bedingungen oder aus einem anderen wichtigen Grund kann die Börsenspiel-Jury den Ausschluss eines Teilnehmers vom Börsenspiel beschliessen, der eine solche Verletzung begangen hat.

14. Beschwerden

Das Börsenspiel betreffende Beschwerden können nur in elektronischer Form innerhalb von zwei Tagen nach Eintritt des Ereignisses an die auf der Börsenspiel-Website www.traders-cup.ch angegebene E-Mail-Adresse übermittelt werden.

Die Beschwerde hat zudem den Vor- und Nachnamen, die vollständige Anschrift des Börsenspielteilnehmers, seine E-Mail-Adresse sowie eine detaillierte Beschreibung des Grundes der Beschwerde zu enthalten. Beschwerden, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden.

Die Beschwerden werden vom Veranstalter innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bearbeitet.
Die Entscheidung des Veranstalters über eine Beschwerde ist endgültig und bindend. Der Teilnehmer des Börsenspiels wird von der Entscheidung des Veranstalters an seine in der Beschwerde angegebene E-Mail-Adresse in Kenntnis gesetzt.

15. Schlussbestimmungen

Die Anmeldung zum Börsenspiel und die Teilnahme daran gelten als Annahme dieser Bedingungen. Die Bedingungen können jederzeit vom Veranstalter angepasst werden.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Börsenspiel jederzeit ohne Angabe von Gründen zu annullieren. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt und/oder sofern das Börsenspiel aus sonstigen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durch- beziehungsweise fortgeführt werden kann. Dem Teilnehmer steht in einem derartigen Fall kein Anspruch gegen den Veranstalter zu. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus das Recht vor, gemeinsam mit der Jury in Härtefällen über die Vergabe der Gewinne zu entscheiden.

Diese Regeln sind auf der Börsenspiel-Website www.traders-cup.ch erhältlich.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit diese Regeln zu ändern. Geänderte Bedingungen dieser Regeln werden unter www.traders-cup.ch veröffentlicht.

Geänderte Regeln treten am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Der Veranstalter haftet nicht für Computer-, Software-, Internet-, Telefon-, Hardware- oder technische Probleme oder für andere Abweichungen, die beim Teilnehmer während des Börsenspiels in Zusammenhang mit der Teilnahme am Börsenspiel auftreten können, es sei denn, der Veranstalter beziehungsweise ihre Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.

Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für Störungen an Datenkommunikationsverbindungen, Datenübertragungsfehler und Störungen des Transaktionssystems, die das Ergebnis des Börsenspiels beeinflussen könnten, mit Ausnahme der zuvor genannten Einschränkungen.

Der Veranstalter haftet nicht für Änderungen der Angaben eines Teilnehmers, die die Übergabe des Gewinns unmöglich machen. Der Veranstalter haftet ebenfalls nicht für die rechtzeitige Übergabe des Gewinns, sofern dies auf Gründe zurückzuführen ist, die der Teilnehmer zu vertreten hat.

Neben den vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten ergänzend die Orderausführungsgrundsätze.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommen.

Für alle Teilnehmer gilt ausschliesslich das Recht der Schweiz.

Diese Bedingungen treten am 01.03.2025 in Kraft und gelten bis auf Weiteres.

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